Die Anlagenbuchhaltung bietet jederzeit einen detaillierten Überblick über Bestand und Abschreibungen des vorhandenen Anlagevermögens.
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Es stehen alle gängigen Abschreibungsmethoden zur Verfügung. Die AfA-Ermittlung kann wahlweise monatlich oder jährlich erfolgen. Optional ist eine Übergabe der monatlichen Abschreibungen an die Finanzbuchhaltung durchführbar.
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